Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland– unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
- ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell Nachweis eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Besitzen Sie noch keinen alten Reisepass sind zusätzlichfolgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Diefür die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oderals beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepassgestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Bei Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.