Nach einem Sterbefall muss nach Durchführung der Totenbeschau durch einen Arzt bzw. einer Ärztin die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt am Ort des Todes durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Urkunde über einen Sterbefall. Die Anzeige eines Todesfalles übernimmt für die Angehörigen üblicherweise der Bestatter.
Mit einer Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen offiziell bestätigt. Die Urkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Sterbeurkunde ist ein unerlässliches Dokument, mit dem Sie nach einem Todesfall alle wichtigen Ab- und Ummeldungen erledigen können. Außerdem brauchen Sie eine Sterbeurkunde, um den Todesfall den ausländischen Krankenkassen zu melden und eine Lebens- bzw. Unfallversicherung zu informieren.
Die Sterbeurkunde wird nach Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden Person
- Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
- € 13,10 (in bar) bei persönlicher Bestellung
- Bei schriftlichen Anträgen beträgt die Antragsgebühr zusätzlich € 21,00.
Detaillierte Informationen betreffend Todesfall, Totenbeschau, Graberwerb, Bestattung, Meldungen nach dem Todesfall, Verlassenschaftsverfahren etc. erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at