_Ihr Bauverfahren

Baurecht: Neu-, Um- und Zubau (Bauverfahren)

Vorgehensweise

  1. Vorbesprechung Ihres gewünschten Bauvorhabens mit dem Bauamt (idealerweise mit einem Entwurf / einer Skizze)
  2. Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
  3. Ansuchen um Baubewilligung (Formular Ansuchen Baubewilligung + erforderliche Einreichunterlagen)
  4. Behördliche Genehmigung Ihres Ansuchens
  5. Beginn der Umsetzung des genehmigten Bauvorhabens. (falls erforderlich Baubeginnsanzeige)
  6. Vollendung des genehmigten Bauvorhabens (Vollendungsanzeige + erforderliche Unterlagen)

Bauplatzerklärung

Über Ansuchen des Grundeigentümers wird in diesem Verfahren nach den Bestimmungen des Bebauungsgrundlagen-gesetz - BGG, LGBl Nr 69/1968 idgF festgestellt, ob eine Grundfläche für eine Bebauung geeignet ist.

Durch die Bauplatzerklärung, die für die Erteilung einer Baubewilligung bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige erforderlich ist, erwächst das subjektiv-öffentliche Recht, die Grundfläche nach Maßgabe der baurechtlichen Vorschriften zu bebauen. Im Wesentlichen wird dabei geprüft, ob die Bebauung der Grundfläche dem Flächenwidmungs- und dem Bebauungsplan entspricht und weiters die Aufschließungserfordernisse (z. B. Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und verkehrsmäßige Aufschließung) erfüllt bzw. sichergestellt sind. 

Baubewilligung

Nachdem ein Ansuchen auf Erteilung der Baubewilligung gestellt wurde, führt die Baubehörde ein Ermittlungsverfahren durch, in welchem der maßgebliche Sachverhalt geprüft und aufgeklärt wird. Dazu bedarf es auch einer mündlichen Bauverhandlung, die aber nicht zwingend ist. 

Nach der Prüfung des Ansuchens durch die zuständige Behörde werden die Nachbar:innen von Ihrem Bauvorhaben verständigt und allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

Die Bewilligungen unterscheiden sich nach Größe und Nutzungsart des Bauwerks. Laut § 2 Abs. 2 und 3 Baupolizeigesetz 1997 - BauPolG sind für bestimmte Bauten keine Baubewilligung notwendig. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung erteilt. Der Baubewilligungsbescheid erfolgt in schriftlicher Form. Erst dann kann mit dem Bau begonnen werden.

 

Formulare

  • Baubewilligung – Ansuchen
  • Zustimmung einer Partei zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme gemäß § 25 Abs. 7 Abs. 9 BaupPolG – Formular Z 1
  • Zustimmung einer Partei zu einer baulichen Maßnahme gemäß § 25 Abs. 7a BGG – 
     Formular 2
  • Baubeginn
  • Vollendungsanzeige

 

 

Zuständig


Peter Trickl
Kontaktdaten von Peter Trickl
FunktionLeitung Bauverwaltung
NamePeter Trickl
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 8204 20
E-Mailbauamt@henndorf.at
BüroBauamt-Erdgeschoß

Martina Ahammer
Kontaktdaten von Martina Ahammer
FunktionBauamt
NameMartina Ahammer
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 82 04 21
E-Mailbauamt@henndorf.at
BüroBauamt-Erdgeschoß

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