_Flächenwidmungsplan und Bebauungsrichtlinien

Infos über Raumordnung

Grundlagen für die Raumordnung in der Gemeinde Henndorf am Wallersee

  • Salzburger Landesentwicklungsprogramm und Sachprogramme (Landesregierung)
  • Regionalprogramm Salzburger Seengebiet 
  • Räumliches Entwicklungskonzept – REK 2010
  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungspläne
  • Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009

Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat die Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung festzulegen (z. B. flächensparende Raumnutzung, Siedlungsentwicklung, Steigerung der Wirtschaftskraft, Umwelt- und Naturschutz). Dabei sind insbesondere die zentralen Orte und die Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen über die Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land in Planungsregionen zu gliedern. Das LEP wird durch die Sachprogramme ergänzt.

Landesentwicklungsprogramm 

Regionalprogramm

Als zentrale Aufgabe der Regionalverbände bestimmt das Salzburger Raumordnungsgesetz die Ausarbeitung, Überprüfung und Änderung des Regionalprogrammes. Das Regionalprogramm legt die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region in Form von verbindlichen Zielen und Maßnahmen fest. Im Salzburger Seengebiet werden die 10 Mitgliedsgemeinden z. B. in Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsfragen koordiniert. Aufgrund geografischer und historischer Entwicklung haben manche Gemeinden ihren Schwerpunkt in Landwirtschaft und Tourismus, andere im Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereich. Durch eine Einteilung des Salzburger Seengebietes in verschiedene Zonen soll eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden erreicht und gleichzeitig Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Regionalprogramm Salzburger Seengebiet

Räumliches Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept ist eine mittel- bis langfristige Entwicklungsvorstellung der Gemeinde und enthält Ziele und Maßnahmen zur Gesamtentwicklung, zur Freiraumgestaltung, zur Siedlungsentwicklung, zur Verkehrsplanung und zur Entwicklung der technischen und sozialen Infrastruktur. Es baut auf einer Strukturuntersuchung und Problemanalyse auf. Das REK ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Flächenwidmungsplans. Derzeit ist in Henndorf am Wallersee das REK 2010 gültig.

Räumliches Entwicklungskonzept - REK 2010

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt die Verteilung der Nutzungsarten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden das Bauland, das Grünland und die Verkehrsflächen entsprechend den Leitbildern im REK festgelegt und nach Kategorien von Bauland und Grünland unterteilt.

Flächenwidmungsplan

Bebauungspläne

Jede Gemeinde hat auf Grundlage des REK und des Flächenwidmungsplanes Bebauungspläne durch Verordnung aufzustellen. Die Bebauungspläne regeln die Ausnutzung der Grundstücke sowie die Art und Weise der Verbauung. So können beispielsweise die Lage von Objekten oder die Dichte der Verbauung festgelegt werden. Bei Bebauungsplänen werden Bebauungspläne der Grund- und der Aufbaustufe unterschieden. Bestehen für Grundstücke keine rechtskräftigen Bebauungspläne, dann sind diese bei neuen Bauvorhaben ggfs. zu erstellen oder die Bebauungsrichtlinien werden in der Bauplatzerklärung festgelegt.

 

Zuständig


Peter Trickl
Kontaktdaten von Peter Trickl
FunktionLeitung Bauverwaltung
NamePeter Trickl
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 8204 20
E-Mailbauamt@henndorf.at
BüroBauamt-Erdgeschoß

Martina Ahammer
Kontaktdaten von Martina Ahammer
FunktionBauamt
NameMartina Ahammer
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 82 04 21
E-Mailbauamt@henndorf.at
BüroBauamt-Erdgeschoß