Fundwesen

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von € 10,00 überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Eigentümerin/den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.

Bitte geben Sie den gefundenen Gegenstand in jener Gemeinde ab, in der Sie diesen gefunden haben.

Nähere Informationen betreffend der Fundanzeige finden Sie unter www.oesterreich.gv.at


Zuständig


Sarah Seidl
Kontaktdaten von Sarah Seidl
FunktionBürgerservice
NameSarah Seidl
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 82 04 44
E-Mailseidl@henndorf.at
BüroBürgerservice

Tätigkeitsbereich

  • Reisepass / Personalausweis
  • Strafregisterauszug
  • ID-Austria
  • Fundamt
  • Müllangelegenheiten
  • Hundeanmeldung und -abmeldung
  • Raumbelegung Gemeindeamt
  • Veranstaltungskalender
  • Vertretung Meldeamt / Tourismus

Isabella Kull
Kontaktdaten von Isabella Kull
FunktionTourismus | Bürgerservice
NameIsabella Kull
AdresseHauptstraße 65
5302 Henndorf am Wallersee
Telefon+43 6214 82 04 31
E-Mailkull@henndorf.at
BüroBürgerservice | Tourismus

Tätigkeitsbereich

  • Tourismusverband
  • Henndorf Gutscheine
  • Gewerbeverwaltung
  • Reisepass / Personalausweis
  • Strafregisterauszug
  • ID-Austria
  • Fundamt
  • Müllangelegenheiten
  • Hundeanmeldung und -abmeldung
  • Vertretung Meldeamt