Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Sonderform: benötigt wird eine entsprechende Bestätigung der (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation vorliegt.
- Die Gebühr ist in bar zu bezahlen!
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Sanitäter sind von der Gebühr befreit.
Nähere Informationen betreffend Ausstellung, Sonderformen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.