Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
- ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell Nachweis eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Besitzen Sie noch keinen alten Personalausweis sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- aktueller Reisepass (wenn vorhanden, dann brauchen wir keine Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.