Meldepflicht für alle Hundehalter:innen - gem. § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden. Die Hundemarke erhalten Sie bei der Anmeldung des Hundes. Sie muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet)
Die Anmeldung des Hundes können Sie im Bürgerservice im Gemeindeamt durchführen.
Erforderliche Unterlagen
- Formular Hundeanmeldung
- Einen Sachkundenachweis (gem. § 21 S.LSG):
die erforderliche Ausbildung für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes umfasst mindestens zwei Kursstunden; für das Halten eines gefährlichen Hundes ist eine Ausbildung von mindestens zehn Kursstunden und eines Praxisteiles erforderlich. - den Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000 besteht.
Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden.
Die Gemeinde stellt kostenlos Hunde-Gassi-Sackerl zur Verfügung. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt, Bürgerservice.