Nach der Anzeige der Geburt - in der Regel durch das Krankenhaus und bei einer Hausgeburt durch die Hebamme oder den Arzt - erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsortes.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen
- Geburtsurkunde beider Elternteile (bei unehelicher Geburt nur die der Mutter),
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bzw. nur der Mutter bei unehelicher Geburt)
- Allfällige Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z. B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Die Geburtsurkunde benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge, als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z. B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Neuausstellung einer Geburtsurkunde bzw. internationalen Geburtsurkunde stellen.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde bzw. der internationalen Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Geburtsurkunde wird nach Terminvereinbarung in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst und gespeichert sind.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
- € 13,10 (in bar) bei persönlicher Bestellung
- Bei schriftlichen Anträgen beträgt die Antragsgebühr zusätzlich € 21,00
- Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde / internationalen Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente im Zuge der Geburtsbeurkundung ausgestellt werden. (d.h. bis zum bzw. am 2. Geburtstag).
Bitte kontaktieren Sie das Standesamt vorab telefonisch, um abzuklären, ob Ihre Daten bereits vollständig erfasst sind. Falls nicht, wird die Nacherfassung bei der zuständigen Behörde in die Wege geleitet. Sobald alle benötigten Unterlagen eingelangt sind, kann die angefragte Urkunde ausgestellt werden.
Nutzer:innen der App "ID-Austria" können mit dem "Urkundenservice" Teil- oder Gesamtauszüge kostenlos aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) online bestellen.
Detaillierte Informationen betreffend Schwangerschaft und Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at