Hundeanmeldung

Meldepflicht für alle HundehalterInnen - gem. § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.

Die Hundemarke erhalten Sie beider Anmeldung des Hundes. Sie muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet)

Die Anmeldung des Hundes können Sie im Bürgerservice im Gemeindeamt durchführen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formular Hundeanmeldung
  • Einen Sachkundenachweis (gem. § 21 S.LSG)
  • den Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Eurobesteht.

Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden.

Die Gemeinde stellt kostenlos Hunde-Gassi-Sackerl zur Verfügung. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt.

Kosten

für 1. Hund € 70,00

für jeden weiteren Hund im Haushalt € 90,00


Anmeldung und Information
Die Meldung Ihres Hundes bzw. weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt, Bürgerservice bei Sarah Seidl 06214 82 04 - 44 oder seidl@henndorf.at oder Isabella Kull 06214 82 04 - 31 oder kull@henndorf.at.


Zuständig

Formulare