Die Gebühren, Steuern und Abgaben stellen eine wesentliche Einnahmequelle unserer Gemeinde dar und dienen der Finanzierung der kommunalen Aufgaben und öffentlichen Einrichtungen.
Zu den Gemeindesteuern zählen insbesondere die Grundsteuer, sowie die Kommunalsteuer, die von Betrieben für ihre Arbeitnehmer entrichtet wird. Diese Steuern sind gesetzlich geregelt und stehen der Gemeinde als eigene Einnahmen zu.
Gebühren werden für die Inanspruchnahme bestimmter kommunaler Leistungen eingehoben, etwa für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung oder die Müllabfuhr. Sie orientieren sich grundsätzlich am Kostendeckungsprinzip und sollen die Aufwendungen für Betrieb und Erhaltung dieser Einrichtungen abdecken.
Darüber hinaus erhebt die Gemeinde Abgaben und Beiträge, beispielsweise Aufschließungsbeiträge oder Interessentenbeiträge für Infrastrukturmaßnahmen.
Gemeinsam bilden diese Einnahmen eine wichtige Grundlage für die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde und die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben.