Meldepflicht für Hundehalter seit dem 1. Jänner 2013

DSC00827.JPG

Im Land Salzburg gilt seit 1. Jänner 2013 die Meldepflicht für "neue" Hundehalter. Der Salzburger Landtag hat auf die Vorfälle mit Hunden, bei denen Personen gebissen wurden, mit einem strengeren Hundehaltergesetz reagiert. Jeder, der sich "neu" einen Hund anschafft, muss künftig einen Kurs absolvieren und eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- für jeden Hund abschließen. Ab dem 1. Jänner 2013 trat die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz in Kraft und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg auch die Meldepflicht für alle "neuen" Hundehalter. Personen, die bereits seit langem einen Hund besitzen, brauchen ihren Hund mit dem Jahreswechsel nicht melden. Betroffen sind nur jene Hundebesitzer, die einen Hund ab dem 1. Jänner 2013 zu halten beginnen. Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies seiner Hauptwohnsitzgemeinde binnen einer Woche ab Beginn der Haltung zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten

  1. Name und Anschrift des Hundehalters
  2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alters des Hundes;
  3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
  4. die Kennzeichnungsnummer (Chip-Nr.)
  5. Ein Sachkundenachweis, der bestätigt, dass ein Kurs absolviert wurde.
  6. Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht.

Ebenso wie den Beginn der Haltung hat der Hundehalter auch die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters binnen einer Woche der Gemeinde zu melden.

Der Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis soll gewährleisten, dass der Hundehalter eine Basisausbildung zum ordnungsgemäßen Halten eines Hundes absolviert hat. Diese Unterweisung dauert in der Regel zwei Stunden und wird von dafür befugten Personen oder Vereinen (Tierärzte, Hundesportvereine, ….) angeboten.


Information
Informationen erhalten zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, bei der Gemeinde, sowie auf der Hompage des Landes Salzburg unter: www.salzburg.gv.at/themen/se/salzburg/wahlen_sicherheit/landessicherheitsgesetz/hundehaltung


Anmeldung und Information
Die Meldung Ihres Hundes bzw. weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt – Bürgerservice – bei Sarah Seidl 06214 82 04 - 44 oder seidl@henndorf.at oder Brigitte Wendlinger – 06214 82 04 - 31 oder wendlinger@henndorf.at.