Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine rechtsgültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.
Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
alle Aushänge
alle Veranstaltungen
Henndorfer Einkaufsgutscheine „Fahr nicht fort,...
1. Vizebürgermeister2. VizebürgermeisterinAbteilungenAmtstafelAusbildung für Pflege u. BetreuungBürgerinformationBürgermeisterBürgerserviceCookiesDigitaler OrtsplanEinrichtungenElektronische ZustellungFörderungenFormulare und InformationenFotogalerieGebührenGemeindeamt Besprechungsraum (1.OG)Gemeindeamt Mehrzweckraum (DG)GemeindedatenGemeindevertreter und aktuelle GemeindevertretungsprotokolleGemeindevertretungsprotokolle 1994 - 2005GeschichteGesunde GemeindeGesundheit und SozialesInserateJobs in der RegionJugend und BildungKontaktKunst - Musik - LiteraturMeine InserateNeuigkeitenPfarre HenndorfPolitikSaal- / PlatzreservierungenSaal-/PlatzmieteShopStatistische DatenSucheThema wählen ...Tourismus und FreizeitUmwelt | Energie | e5Unser HenndorfUnser TeamUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWandernWasserzählerstanderfassung (ohne Registrierung)WirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Zur Webseite