Das Kind hat Unterhaltsansprüche in erster Linie gegenüber den Eltern, allenfalls auch gegenüber den Großeltern. Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Wenn beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, können alle vier Großeltern, falls sie leistungsfähig sind, zum Unterhalt verpflichtet werden. Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten ihres Unterhalts für die ersten acht Wochen nach der Entbindung zu ersetzen. Nähere Informationen zum Thema Kindesunterhalt finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weitere Informationen zum Thema Geburt und zu möglichen finanziellen Unterstützungen (z.B. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
alle Aushänge
alle Veranstaltungen
Henndorfer Einkaufsgutscheine „Fahr nicht fort,...
1. Vizebürgermeister2. VizebürgermeisterinAbteilungenAmtstafelAusbildung für Pflege u. BetreuungBürgerinformationBürgermeisterBürgerserviceCookiesDigitaler OrtsplanEinrichtungenElektronische ZustellungFörderungenFormulare und InformationenFotogalerieGebührenGemeindeamt Besprechungsraum (1.OG)Gemeindeamt Mehrzweckraum (DG)GemeindedatenGemeindevertreter und aktuelle GemeindevertretungsprotokolleGemeindevertretungsprotokolle 1994 - 2005GeschichteGesunde GemeindeGesundheit und SozialesInserateJobs in der RegionJugend und BildungKontaktKunst - Musik - LiteraturMeine InserateNeuigkeitenPfarre HenndorfPolitikSaal- / PlatzreservierungenSaal-/PlatzmieteShopStatistische DatenSucheThema wählen ...Tourismus und FreizeitUmwelt | Energie | e5Unser HenndorfUnser TeamUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWandernWasserzählerstanderfassung (ohne Registrierung)WirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Zur Webseite