Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).
Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:
Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt.
Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
alle Aushänge
alle Veranstaltungen
Henndorfer Einkaufsgutscheine „Fahr nicht fort,...
1. Vizebürgermeister2. VizebürgermeisterinAbteilungenAmtstafelAusbildung für Pflege u. BetreuungBürgerinformationBürgermeisterBürgerserviceCookiesDigitaler OrtsplanEinrichtungenElektronische ZustellungFörderungenFormulare und InformationenFotogalerieGebührenGemeindeamt Besprechungsraum (1.OG)Gemeindeamt Mehrzweckraum (DG)GemeindedatenGemeindevertreter und aktuelle GemeindevertretungsprotokolleGemeindevertretungsprotokolle 1994 - 2005GeschichteGesunde GemeindeGesundheit und SozialesInserateJobs in der RegionJugend und BildungKontaktKunst - Musik - LiteraturMeine InserateNeuigkeitenPfarre HenndorfPolitikSaal- / PlatzreservierungenSaal-/PlatzmieteShopStatistische DatenSucheThema wählen ...Tourismus und FreizeitUmwelt | Energie | e5Unser HenndorfUnser TeamUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWandernWasserzählerstanderfassung (ohne Registrierung)WirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Zur Webseite