Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und die/der andere katholisch ist.
Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.
Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.
Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
alle Aushänge
alle Veranstaltungen
Henndorfer Einkaufsgutscheine „Fahr nicht fort,...
1. Vizebürgermeister2. VizebürgermeisterinAbteilungenAmtstafelAusbildung für Pflege u. BetreuungBürgerinformationBürgermeisterBürgerserviceCookiesDigitaler OrtsplanEinrichtungenElektronische ZustellungFörderungenFormulare und InformationenFotogalerieGebührenGemeindeamt Besprechungsraum (1.OG)Gemeindeamt Mehrzweckraum (DG)GemeindedatenGemeindevertreter und aktuelle GemeindevertretungsprotokolleGemeindevertretungsprotokolle 1994 - 2005GeschichteGesunde GemeindeGesundheit und SozialesInserateJobs in der RegionJugend und BildungKontaktKunst - Musik - LiteraturMeine InserateNeuigkeitenPfarre HenndorfPolitikSaal- / PlatzreservierungenSaal-/PlatzmieteShopStatistische DatenSucheThema wählen ...Tourismus und FreizeitUmwelt | Energie | e5Unser HenndorfUnser TeamUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWandernWasserzählerstanderfassung (ohne Registrierung)WirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Zur Webseite