Schneeräumung

Im Winter sind die Straßen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Die Räumungsfahrzeuge der Gemeinde benötigen mindestens eine Durchfahrtsbreite von vier Meter und haben den Auftrag, jene Straßen und Wege nicht zu räumen, wo parkende Autos die Räumung verhindern. Es wird daher im eigenen Interesse gebeten, die Autos nicht auf den Straßen abzustellen. Auch die Anrainer von Gehsteigen, Wegen und Straßen werden ersucht, ihre lebenden Zäune (Sträucher) so zurückzuschneiden, dass auch bei Schneedruck die volle Gehsteig- und Wegbreite bleibt. Da es immer wieder Fragen zur Schneeräumung gibt, darf auf die Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960 (Pflichten der Anrainer) verwiesen werden. Dort wird festgelegt, dass die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, ausgenommen die Eigentümer von unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften in einer Entfernung von weniger als 3 m, die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen haben. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die Gemeinde versucht, mit den vorhandenen Kleinschneeräumgeräten die Gehsteige vor allem entlang der Bundesstraße und im Bereich der Schule zu räumen, soweit dies den Umständen entsprechend möglich ist. Dies entbindet aber niemand von den vorangeführten Verpflichtungen. Sollte jemand seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommen und Gefahr in Verzug durch die unterlassene Räumung gegeben sein, so werden die erforderlichen Maßnahmen von der Gemeinde durchgeführt und dem Räumungspflichtigen wird der Kostenersatz vorgeschrieben. In diesen Fällen übernimmt die Gemeinde Henndorf am Wallersee jedoch keine Haftung. Neben der Kostenersatzpflicht ist auch noch mit einer Anzeige nach der StVO zu rechnen.

Bitte auch um Verständnis dafür, dass vor allem in der Früh bei starken Schneefällen nicht gleichzeitig überall geräumt sein kann. Jeder Autofahrer möge sich daher auf die winterlichen Fahrverhältnisse einstellen.