Reisepass/Personalausweis

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Alter Reisepass/Personalausweis vorhanden:
    • Alter Reisepass/Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar; sollte Ihr Reisepass/Personalausweis länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass/Personalausweis vorhanden")
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen


  • Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden (oder umgekehrt): 
    • Personalausweis/Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen




Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur: 


Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass/Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.


Kosten

  • Reisepass
    • ab 12. Geburtstag          € 75,90 (Fingerabdruck)               10 Jahre gültig
    • 2-12 Jahre                        € 30                                                   5 Jahre gültig
    • bis 2 Jahre                        gebührenfrei                                   2 Jahre gültig


  • Expresspass (BH Salzburg-Umgebung)
    • ab 12. Geburtstag          € 100
    • Kinderpass                      €   45


  • Ein-Tages-Expresspass (BH Salzburg-Umgebung)
    • ab 12. Geburtstag          € 220
    • Kinderpass                      € 165


  • Personalausweis
    • ab 16. Geburtstag          € 61,50
    • Kinder bis 16 Jahre        € 26,30


Bei Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.

Trotz Restgültigkeit des Reisepasses/Personalausweises kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Auch wenn für manche Länder der Reisepass/Personalausweis bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses/Personalausweises empfohlen.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Bei Antragstellung bei der Passbehörde ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf.


Allgemeine Infos Reisepass


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