Radfahren in Henndorf

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RADFAHREN IN HENNDORF

StVO (Straßenverkehrsordnung)-Novelle ab 1.10.2022 

Verbesserungen für Radfahrende und Zufußgehende:

Neu ab 1. Oktober:

Verpflichtender Sicherheitsabstand beim Überholen

Die eindeutige Definition eines Mindest-Überholabstands von mehr als 1,5 Metern im Ortsgebiet ab Tempo 30 und mehr als 2 Metern im Freilandgebiet in der Straßenverkehrsordnung inkludiert nun endlich auch in Österreich klare Abstände beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen.


Damit im Ortsgebiet bei schmalen verkehrsberuhigten Straßen mit Tempo 30 das Überholen möglich bleibt, gilt bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein Mindestüberholabstand von 1 Meter. In vielen Ländern Europas gehört diese Regelung bereits seit Jahrzehnten zu einer elementaren Sicherheitsmaßnahme im Straßenverkehr.

Mit Kindern bis 12 Jahren darf man zukünftig nebeneinander radeln.

Kinder unter zwölf Jahren benötigen in manchen Situationen eine zusätzliche Anleitung und Erklärung zum Verkehrsgeschehen. Eine Begleitperson am Fahrrad darf nun immer neben dem Kind auf der Fahrbahn radeln. Ausgenommen sind nur Schienenstraßen. Auch in Tempo 30-Straßen wird das Nebeneinanderfahren für alle Radfahrenden jetzt möglich, außer auf Schienen- und Vorrangstraßen. Dabei muss vor allem darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet oder am Überholen gehindert wird.

Mehr Platz und Sicherheit für Zufußgehende

Gehsteige bieten einen geschützten Raum für Zufußgehende von Jung bis Alt und für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen. Bisher war es nicht verboten, Fahrzeugteile auf Gehsteige oder Radwege hineinragen zu lassen. Neu dürfen nun auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge nicht mehr auf Radwege und Gehsteige hineinragen. Dieses Verbot gilt für Radwege absolut; Für Gehsteige darf dieser für eine kurze Ladetätigkeit genutzt werden. Eine Mindestbreite von 1,5 Metern muss aber jedenfalls freibleiben.


Den vollständigen Gesetzestext können Sie hier nachlesen

https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/stvo-novelle.html